Eine ordnungsgemäße Dokumentation von Fehlzeiten liegt sowohl in Ihrem Interesse, im Interesse der Ausbildungsbetriebe als auch im Interesse der Schule. Wir möchten Sie daher auf die folgenden verbindlichen Verfahrensweisen bei Fehlzeiten in der Berufsschule hinweisen.
In diesem Dokument erhalten Sie detaillierte Erläuterungen zu den folgenden Stichpunkten:
Kann die Schule aus unvorhersehbaren Gründen nicht besucht werden, ist zunächst in jedem Fall eine telefonische Meldung erforderlich:
Für jede Fehlzeit ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen, die vom Ausbildungsbetrieb unterzeichnet wurde. Für das Erstellen dieses Schreibens nutzen Sie bitte dieses Formular.
Ein Antrag auf Beurlaubung ist mindestens zwei Wochen vorher zu stellen!
Zu jeder geplanten Beurlaubung vom Berufsschulunterricht ist ein schriftlicher Antrag vorzulegen. Für das Erstellen dieses Schreibens nutzen Sie bitte dieses Formular.