Fehlzeitenregelung

Regeln für Unterrichtsversäumnisse in der Berufsschule

Eine ordnungsgemäße Dokumentation von Fehlzeiten liegt sowohl in Ihrem Interesse, im Interesse der Ausbildungsbetriebe als auch im Interesse der Schule. Wir möchten Sie daher auf die folgenden verbindlichen Verfahrensweisen bei Fehlzeiten in der Berufsschule hinweisen.

Fehlzeitenregelung

In diesem Dokument erhalten Sie detaillierte Erläuterungen zu den folgenden Stichpunkten:

  • Dokumentation von Versäumnissen im Zeugnis
  • Das Unterrichtsversäumnis war nicht absehbar
  • Das Unterrichtsversäumnis ist vorher absehbar
  • Versäumnis von Leistungsnachweisen
  • Nacharbeiten der versäumten Unterrichtsinhalte

Entschuldigung für Fehlzeiten / Krankmeldung

Kann die Schule aus unvorhersehbaren Gründen nicht besucht wer­den, ist zunächst in jedem Fall eine tele­fo­nische Meldung erforderlich:

Info
  • Bitte rufen Sie zwischen 7:30 und 9:00 Uhr im Schulsekretariat an: Telefon (040) 428 855 751.
  • Informieren Sie anschließend Ihren Ausbildungsbetrieb über Ihre schulische Abwesenheit.

Für jede Fehlzeit ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen, die vom Ausbildungsbetrieb unterzeichnet wurde. Für das Erstellen dieses Schreibens nutzen Sie bitte dieses Formular.

Antrag auf Beurlaubung

Ein Antrag auf Beurlaubung ist min­des­tens zwei Wochen vorher zu stellen!
Zu jeder geplanten Beurlaubung vom Berufsschulunterricht ist ein schriftlicher Antrag vorzulegen. Für das Erstellen dieses Schreibens nutzen Sie bitte dieses Formular.